In
einem Vorsorgeauftrag kann man eine Person bestimmen, die im Fall der Urteilsunfähigkeit einspringt. Diese
Vertrauensperson kann man für alle oder nur für die speziellen Bereiche persönliches
Wohl (= Personensorge), Finanzen (= Vermögenssorge) oder Vertretung in rechtlichen
Angelegenheiten (= Vertretung im Rechtsverkehr) einsetzen. Lesen Sie dazu die Anleitung zur Verfassung eines Vorsorgevertrages aus dem "Beobachter". Weiter finden Sie ein Beispiel für einen Vorsorgeauftrag (Quelle: Beobachter Online 22. Juli 2013).Die Personensorge umfasst die Befugnis, über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, sofern keine Patientenverfügung vorliegt. Ebenso, ob die notwendige Pflege zu Hause erfolgt oder im Pflegeheim. Bei der Vermögenssorge geht es vorwiegend um den Zahlungsverkehr und die Bewirtschaftung von Einkommen und Vermögen. Die Vertretung im Rechtsverkehr berechtigt vor allem, Verträge abzuschließen oder aufzulösen. |